Eine Gebührenermäßigung tritt in Kraft, wenn einem Anleger eine niedrigere Verwaltungsgebühr berechnet wird, als diejenige, die in den Vehikelbedingungen (z. B. im PPM oder LPA) angegeben ist. Wenn dem Anleger jedoch die gleiche Verwaltungsgebühr berechnet wird, wie diejenige, die in den Fondsbedingungen festgelegt ist, er aber nach Erhalt dieser Gebühr durch die Verwaltungsgesellschaft einen Teil seiner Gebühr als Rabatt erhält, gilt dies als Gebührenrabatt.
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Gebührenermäßigungen/-rabatte
Source: Global | Date: 13 June 2019 | ID: D0610 | Version: 1