Auch bekannt als Investmentmanagergebühr oder Investmentberatergebühr. Fondsmanagergebühren werden üblicherweise von dem Fondsmanager, dem Investmentmanager oder dem Investmentberater, für ihre Leistungen des Managements des Anlagevehikels, erhoben. Im üblichen sind folgende Leistungen enthalten:
- Beauftragung Driiter Dienstleister,
- Berichterstattung an Investoren,
- Cash Management und Dividendenzahlung,
- Management des Anlagevehikels,
- Bereitstellund der Finanzierungsmittel,
- Administrative Tätigkeiten auf Vehikelebene,
- Pflege / Herstellung der Anlegerbeziehungen
Gelegentlich werden die Fondsmanagebühr und die Asset Manager Gebühr in einer Gebühr kombiniert.