Summe des seit Fondsauflegung abgerufenen Kapitals abzüglich der Summe des erwirtschafteten Kapitals, das seit Fondsauflegung zurückgerufen wurde. Dies bezieht sich auf die Höhe der tatsächlich abgerufenen Kapitalzusagen, nach Abzug des reinvestierten Kapitals. Daher kann dieser Betrag die Summe der Kapitalzusagen nicht übersteigen.
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Insgesamt abgerufene Kapitalzusagen
Source: INREV | Date: 07 November 2016 | ID: D0083 | Version: 1
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