IFRS definiert den beizulegenden Zeitwert als den Betrag zum Bewertungsstichtag in einem definierten Markt für den ein Vermögenswert verkauft bzw. eine Verbindlichkeit beglichen werden würde.
Wenn nicht anders angegeben, wird diese IFRS-Definition des beizulegenden Zeitwerts in den INREV Guidelines zugrunde gelegt.
Global Definitions Database
Beizulegender Zeitwert (IFRS Definition)
Source: INREV | Date: 04 November 2016 | ID: D0198 | Version: 1
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